Frage 184 von 250

Auf einer Drückjagd im Dezember erlegen Sie ein abgekommenes Stück Rehwild mit struppiger Decke und verschmutztem Spiegel. Der Jagdpächter schenkt Ihnen das Stück. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Antworten:

Falsch

Wenn der Pächter keine Bedenken hat, kann ich das Stück verkaufen.

Falsch

Den Aufbruch und die Decke sollte ich unschädlich entsorgen, das Wildbret ist unbedenklich.

Richtig

Wenn ich das Stück verwerten möchte, muss ich es einer amtlichen Fleischuntersuchung zuführen.

Falsch

Ich schicke die Organe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Begutachtung und kann das Tier nach drei Tagen verkaufen.

Richtig

Ich kann das Stück unschädlich beseitigen.