Frage 178 von 250

Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Antworten:

Richtig

Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.

Richtig

Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.

Falsch

Wenn Wild zum Eigenverbrauch oder zur Abgabe in kleinen Mengen an Privatpersonen vorgesehen ist und keine bedenklichen Merkmale aufweist

Falsch

Wenn das Wild unschädlich beseitigt werden soll.