Frage 207 von 250
Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?
Antworten:
Sobald das Stück ausgekühlt ist.
Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
Innerhalb von 7 Stunden.
Bei Abgabe an den Verbraucher.
Unverzüglich
Sobald das Stück ausgekühlt ist.
Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.
Innerhalb von 7 Stunden.
Bei Abgabe an den Verbraucher.
Unverzüglich