Frage 207 von 250

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Antworten:

Falsch

Sobald das Stück ausgekühlt ist.

Falsch

Spätestens bei Anbruch der Dämmerung.

Falsch

Innerhalb von 7 Stunden.

Falsch

Bei Abgabe an den Verbraucher.

Richtig

Unverzüglich