Frage 89 von 250

Unter welcher Voraussetzung darf ein Jäger die Proben für die Trichinenuntersuchung bei einem erlegten Stück Schwarzwild selber entnehmen?

Antworten:

Falsch

Die bestandene Jägerprüfung ist dafür ausreichend.

Richtig

Er muss die entsprechende Schulung besucht haben und muss von der zuständigen Veterinärbehörde mit der Probenentnahme beauftragt sein.

Falsch

Er muss "kundige Person" sein.

Falsch

Er muss als Lebensmittelunternehmer registriert sein.

Falsch

Das ist nicht möglich, da die Probenentnahme immer von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt werden muss.