Frage 78 von 250

Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber

Antworten:

Falsch

neben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.

Falsch

neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.

Falsch

neben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.

Richtig

neben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.