Frage 79 von 250

In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle

Antworten:

Falsch

jährlich neu angemeldet werden.

Falsch

bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.

Richtig

mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.

Falsch

im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.