Frage 79 von 250
In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle
Antworten:
jährlich neu angemeldet werden.
bei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
mit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.
im Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.