Frage 31 von 250
Wie groß müssen Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, im Zusammenhang sein, damit sie einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden?
Antworten:
75 Hektar
150 Hektar
250 Hektar
1000 Hektar