Frage 30 von 250

Welche Aussage zur Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist richtig?

Antworten:

Richtig

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha zusammenhängende Grundfläche.

Falsch

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 300 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Falsch

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 150 ha, wobei mindestens 75 ha zusammenhängende Grundfläche sein müssen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Falsch

Die Mindestgröße eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks beträgt 250 ha.