Frage 161 von 250
Wer übt im Wildschadensverfahren die Funktion eines Sachverständigen aus?
Antworten:
Der Jagdausübungsberechtigte
Der Kreisjägermeister
Der Wildschadensschätzer
Der Bürgermeister der Gemeinde
Der Leiter des zuständigen Landwirtschaftsamtes