Frage 162 von 250
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antworten:
Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.
Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
Nein