Frage 162 von 250

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antworten:

Richtig

Ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.

Falsch

Ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild.

Falsch

Ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.

Falsch

Nein