Frage 26 von 250
Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?
Antworten:
Jedermann
Der Grundstückseigentümer.
Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist.
Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk einen Jagderlaubnisschein besitzt.