Frage 25 von 250
Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?
Antworten:
Wildkatze
Wildkaninchen
Steinmarder
Fuchs
Habicht