Frage 25 von 250

Welche Wildtiere dürfen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie deren Beauftragte nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken fangen oder töten und sich aneignen?

Antworten:

Falsch

Wildkatze

Richtig

Wildkaninchen

Richtig

Steinmarder

Richtig

Fuchs

Falsch

Habicht