Frage 37 von 250
Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
Antworten:
Gehege
umzäunte Fischweiher mit Geräteschuppen.
öffentliche Anlagen.
Friedhöfe
eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.