Frage 36 von 250
Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
Antworten:
eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.
bewohnte Gebäude.
Golfplätze
Feldscheunen mit eingezäunter Viehweide.
eingezäunte Obstplantagen in der Feldflur.