Frage 199 von 250
Welche Aussage zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster ist richtig?
Antworten:
Die Arten können außer in befriedeten Bezirken überall bejagt werden.
Rabenkrähen und Elstern sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.
Die Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.
Die Arten dürfen in Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten bejagt werden.