Frage 200 von 250

Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Drückjagd auf Schwarzwild im Wald veranstalten, an der außer ihm noch neun weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.

Antworten:

Richtig

Dies ist erlaubt, da es sich nur um eine Gesellschaftsjagd handelt.

Falsch

Dies ist verboten, weil es sich um eine Treibjagd handelt und diese sonntags verboten ist.

Falsch

Dies ist verboten, da es sich um eine Gesellschaftsjagd handelt und diese sonntags verboten ist.

Richtig

Dies ist erlaubt, weil es sich nicht um eine Treibjagd im Sinne des Feiertagsgesetzes handelt.