Frage 211 von 250

Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?

Antworten:

Richtig

Das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.

Falsch

Das Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.

Richtig

Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.

Falsch

Das Reiten im Wald ist überall gestattet.

Richtig

Das Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.