Frage 194 von 250

Wann braucht der Jagdausübungsberechtigte einen entstandenen Jagdschaden nicht zu ersetzen?

Antworten:

Falsch

Wenn der Schaden von einem angestellten Jäger oder Treiber verursacht wurde.

Richtig

Wenn der Schaden zur Durchführung einer Nachsuche unvermeidbar war.

Falsch

Wenn der Schaden durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstand