Frage 193 von 250

In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?

Antworten:

Richtig

Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.

Richtig

Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.

Falsch

Ein angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.

Falsch

Eine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.