Frage 237 von 250

Sie wollen in einem Röhrichtbestand Schussschneisen mähen. Wann ist das zulässig?

Antworten:

Richtig

Vom 01.10. bis 28.02.

Richtig

Wenn die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt.

Richtig

Nur außerhalb der Brut -und Setzzeit.

Falsch

Wenn der Naturschutzbeauftragte der Maßnahme zustimmt.

Falsch

Während der Blattzeit