Frage 173 von 250

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Antworten:

Falsch

Am ersten Werktag nach Kenntnisnahme

Richtig

Innerhalb einer Woche

Falsch

Innerhalb eines Monats

Falsch

Bis zu Beginn der Ernte