Frage 15 von 250

Wann müssen Sie mit Kontrollen der Waffenaufbewahrung durch die Waffenbehörde rechnen?

Antworten:

Falsch

Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen haben.

Falsch

Nur wenn Sie keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

Falsch

Nur wenn Sie einen waffenrechtlichen Verstoß begangen und keine Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.

Richtig

Auch dann wenn Sie keinen waffenrechtlichen Verstoß begangen und alle Nachweise über die sichere Aufbewahrung vorgelegt haben.