Frage 14 von 250
Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:
Antworten:
Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.
Schießerlaubnis
Erwerbsberechtigung für Langwaffen.