Frage 14 von 250

Der gültige Jagdschein gilt nach dem Waffengesetz als:

Antworten:

Richtig

Munitionserwerbsberechtigung für Langwaffenmunition.

Falsch

Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.

Falsch

Munitionserwerbsberechtigung für Kurzwaffenmunition.

Falsch

Schießerlaubnis

Richtig

Erwerbsberechtigung für Langwaffen.