| Merkmal |
Beschreibung |
| Begriff |
Kleiner Waffenschein |
| Definition |
Der Kleine Waffenschein berechtigt Privatpersonen in Deutschland zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. |
| Gültigkeit |
- Deutschlandweit |
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- Zeitlich unbegrenzt, solange keine gesetzlichen Gründe für einen Entzug vorliegen |
| Voraussetzungen |
- Mindestalter: 18 Jahre |
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- Zuverlässigkeit nach Waffengesetz |
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- Persönliche Eignung |
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- Keine Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren |
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- Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde |
| Erforderliche Dokumente |
- Personalausweis oder Reisepass |
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- Antragsformular der zuständigen Waffenbehörde |
| Kosten |
- Bearbeitungsgebühr je nach Bundesland, in der Regel zwischen 50 und 100 Euro |
| Waffenarten |
- Schreckschusswaffen |
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- Reizstoffwaffen |
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- Signalwaffen |
| Rechte und Pflichten |
- Führen der genannten Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt |
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- Waffe muss ein PTB-Prüfzeichen haben (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) |
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- Keine scharfen Munition verwenden |
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- Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen, Volksfeste) |
| Einschränkungen |
- Keine Berechtigung zum Führen von scharfen Schusswaffen |
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- Keine Erlaubnis zum Schießen in der Öffentlichkeit |
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- Waffe darf nur verdeckt getragen werden |
| Kontrolle und Überwachung |
- Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften |
| Strafen bei Verstößen |
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bei Missbrauch oder Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen |
| Erwerb und Besitz |
- Erwerb und Besitz der genannten Waffen sind ohne Kleinen Waffenschein erlaubt, das Führen jedoch nicht |