Kleiner Waffenschein

Kleiner Waffenschein

Merkmal Beschreibung
Begriff Kleiner Waffenschein
Definition Der Kleine Waffenschein berechtigt Privatpersonen in Deutschland zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
Gültigkeit - Deutschlandweit
- Zeitlich unbegrenzt, solange keine gesetzlichen Gründe für einen Entzug vorliegen
Voraussetzungen - Mindestalter: 18 Jahre
- Zuverlässigkeit nach Waffengesetz
- Persönliche Eignung
- Keine Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren
- Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde
Erforderliche Dokumente - Personalausweis oder Reisepass
- Antragsformular der zuständigen Waffenbehörde
Kosten - Bearbeitungsgebühr je nach Bundesland, in der Regel zwischen 50 und 100 Euro
Waffenarten - Schreckschusswaffen
- Reizstoffwaffen
- Signalwaffen
Rechte und Pflichten - Führen der genannten Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt
- Waffe muss ein PTB-Prüfzeichen haben (Physikalisch-Technische Bundesanstalt)
- Keine scharfen Munition verwenden
- Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen, Volksfeste)
Einschränkungen - Keine Berechtigung zum Führen von scharfen Schusswaffen
- Keine Erlaubnis zum Schießen in der Öffentlichkeit
- Waffe darf nur verdeckt getragen werden
Kontrolle und Überwachung - Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften
Strafen bei Verstößen - Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bei Missbrauch oder Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen
Erwerb und Besitz - Erwerb und Besitz der genannten Waffen sind ohne Kleinen Waffenschein erlaubt, das Führen jedoch nicht