Merkmal |
Beschreibung |
Begriff |
Jagdschäden |
Definition |
Jagdschäden sind Schäden, die durch Wildtiere an landwirtschaftlichen Kulturen, Wäldern und anderen Grundstücken verursacht werden und die die wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen beeinträchtigen. |
Ursachen |
- Verbiss an jungen Trieben und Pflanzen |
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- Schälen der Rinde von Bäumen |
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- Fegen und Schlagen von Bäumen durch Geweihträger |
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- Trittschäden durch Wild auf Feldern und Wiesen |
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- Fraßschäden an landwirtschaftlichen Kulturen |
Betroffene Bereiche |
- Landwirtschaftliche Flächen (Getreide, Obstplantagen, Gemüsefelder) |
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- Forstwirtschaftliche Flächen (Waldschäden durch Verbiss und Schälen) |
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- Gärten und private Grundstücke |
Hauptverursacher |
- Rehwild |
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- Rotwild |
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- Schwarzwild (Wildschweine) |
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- Hasen und Kaninchen |
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- Andere Wildtiere je nach Region und Habitat |
Folgen |
- Ertragsverlust in der Landwirtschaft |
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- Verzögerung und Schäden im Waldbestand |
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- Zusätzliche Kosten für Schutzmaßnahmen und Reparaturen |
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- Wirtschaftliche Einbußen für betroffene Grundstückseigentümer |
Schadensverhütung |
- Wildschutzzäune zur Abwehr von Wildtieren |
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- Schutzmaßnahmen an einzelnen Pflanzen (Einzelschutz, Hüllen) |
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- Einsatz von Wildvergrämungsmitteln |
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- Kontrolle und Regulierung des Wildbestandes durch Jagd |
Entschädigung |
- Schadensmeldung durch den betroffenen Grundstückseigentümer |
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- Begutachtung des Schadens durch Sachverständige oder Jagdbehörden |
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- Entschädigungszahlungen durch Jagdgenossenschaften oder Jagdpächter |
Rechtliche Grundlagen |
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) und Landesjagdgesetze |
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- Regelungen zur Schadensersatzpflicht für Jagdausübungsberechtigte |
Verantwortung |
- Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigter ist verpflichtet, für die Verhütung und den Ausgleich von Jagdschäden zu sorgen |
Besonderheiten |
- Jagdschäden sind häufig saisonal und können stark variieren |
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- Präventive Maßnahmen sind oft effektiver als nachträgliche Schadensregulierung |