Jagdschutzberechtigter
Jagdschutzberechtigten nach § 25 BJagdG sind folgende Personen:
- Jagdausübungsberechtigte (Pächter keine Jagderlaubnisscheininhaber)
- Bestätigte Jagdaufseher
- Polizeibeamte
Jagdschutzberechtigten nach § 25 BJagdG sind folgende Personen: