Instandsetzung
Instandsetzung im Sinne des Waffengesetzes bedeutet die Wiederherstellung der Schussfähigkeit einer Waffe und erfordert eine Genehmigung. Geringfügige Änderungen, wie Anpassungen am Schaft oder an der Zieleinrichtung, gelten nicht als Instandsetzung im eigentlichen Sinne und können ohne Genehmigung vorgenommen werden.