Wesentliche Teile

Unter "wesentlichen Teile" einer Schusswaffe, im Sinne des Waffengesetz versteht man:

  1. Lauf
  2. Gehäuse: Das Bauteil einer Waffe, welches Lauf, Abzug und Verschluss aufnimmt.
  3. Verschluss
  4. Patronenlager (Trommel von Revolvern)
  5. Griffstück von Kurzwaffen

Die wesentlichen Teile sind rechtlich den zugehörigen Schusswaffen gleichgestellt.