Wesentliche Teile
Unter "wesentlichen Teile" einer Schusswaffe, im Sinne des Waffengesetz versteht man:
- Lauf
- Gehäuse: Das Bauteil einer Waffe, welches Lauf, Abzug und Verschluss aufnimmt.
- Verschluss
- Patronenlager (Trommel von Revolvern)
- Griffstück von Kurzwaffen
Die wesentlichen Teile sind rechtlich den zugehörigen Schusswaffen gleichgestellt.