Frage 16 von 40

Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?

Antworten:

Falsch

Die Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt

Falsch

der Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört

Richtig

der Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt

Falsch

durch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichtiger Wildschaden

Falsch

die für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde