Frage 34 von 40

Unter welcher der nachgenannten Gegebenheiten besteht kein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstück?

Antworten:

Falsch

Der wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereignis einen Elektrozaun um das geschädigte Grundstück errichtet

Falsch

der Berechtigte hat den Schaden binnen fünf Tagen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde angemeldet

Richtig

der Privatwaldbesitzer hat den im Januar bemerkten Verbiss in einer Kultur seines forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes am 01. Oktober des gleichen Jahres bei der zuständigen Behörde angemeldet

Falsch

der wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereignis den Wildbestand auf eine den Äsungs- und Biotopverhältnissen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepasste Wilddichte einreguliert

Falsch

der Wildschaden infolge Verbiss durch das Rehwild ist in der Schonzeit eingetreten, so dass der schadenersatzpflichtige Jagdpächter den Schaden durch Bejagung nicht abwenden konnte