Frage 20 von 40

Die auf einem bejagbaren Grundstück in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk vorübergehend aufgestellten Bienenkörbe wurden von Wildschweinen zerstört; ist dadurch eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens entstanden?

Antworten:

Falsch

Bei Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden, entsteht keine Schadenersatzpflicht

Falsch

der Schaden an den Bienenkörben ist dem Geschädigten von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen

Falsch

der Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens übernommen hat, ist für die zerstörten Bienenkörbe schadenersatzpflichtig

Falsch

nur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens

Richtig

da die Bienenkörbe weder Bestandteile noch Erzeugnisse des Grundstückes sind, entstand kein ersatzpflichtiger Wildschaden