Frage 1 von 40

Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind? 5. ... 6. ...

Antworten:

Falsch

Nationalparke

Falsch

Landschaftsschutzgebiete

Richtig

Naturparke

Falsch

Naturschutzgebiete

Falsch

geschützte Landschaftsbestandteile