Frage 9 von 40

Welche der nachgenannten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen ist kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?

Antworten:

Falsch

Die Erkundung, Abbau oder Gewinnung von Bodenschätzen und anderen Bodenbestandteilen im Tagebau

Falsch

der Bau, das Verlegen oder wesentliche Änderungen von Produkt- sowie Ver- oder Entsorgungsleitungen, Sende- und Leitungsmasten sowie Windkraftanlagen im Außenbereich

Falsch

der Ausbau von Gewässern

Falsch

die dauerhafte Beseitigung von Hecken, Gehölz- und Streuobstbeständen in der freien Landschaft

Richtig

die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden