Frage 11 von 40
Tiergehege müssen
Antworten:
von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden
von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden
von der Obersten Naturschutzbehörde genehmigt werden
bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden
weder genehmigt, noch angezeigt werden