Frage 21 von 40

In welchem Bereich sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu schützen?

Antworten:

Falsch

Im besiedelten Bereich

Falsch

im unbesiedelten Bereich

Richtig

im besiedelten und unbesiedelten Bereich

Falsch

im landwirtschaftlichen Bereich

Falsch

im land- und forstwirtschaftlichen Bereich