Frage 19 von 40

Wie muss die Hege nach § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes durchgeführt werden?

Antworten:

Falsch

Die Hege muss so durchgeführt werden, dass die Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen nachhaltig gesichert sind

Falsch

die Hege muss so durchgeführt werden, dass die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert ist

Richtig

die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden

Falsch

die Hege muss so durchgeführt werden, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind

Falsch

die Hege muss so durchgeführt werden, dass die Naherholung, Ferienerholung und sonstige Freizeitgestaltung zweckentsprechend erhalten und gestaltet werden können