Frage 27 von 40

Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?

Antworten:

Falsch

Die Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt

Falsch

das Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten

Falsch

Schwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet werden

Falsch

Kirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung

Richtig

Kirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig