Frage 31 von 40

Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen?

Antworten:

Falsch

Die Fasanenfütterung ist verboten, weil sie zur Domestizierung der Wildtiere führt

Richtig

in Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen

Falsch

die Wildfütterung ist verboten, weil sie zu einer verstärkten Ansammlung von Wildtieren an Futterplätzen führt, und somit die Gefahr einer Infektion mit Wildkrankheiten erhöht wird

Falsch

die Fasanenfütterung durch den Jagdausübungsberechtigten ist möglich, bedarf jedoch einer Erlaubnis bzw. Anordnung der Unteren Jagdbehörde

Falsch

die Wildfütterung ist verboten, weil durch sie der natürliche Ausleseprozess des Winters unterlaufen wird