Frage 10 von 100
Wer ist für die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Saarland zuständig?
Antworten:
Das zuständige Forstamt
die zuständige Untere Jagdbehörde
der Zuchtverein der jeweiligen Jagdhunderasse
der Jagdgebrauchshundeverband
die Vereinigung der Jäger des Saarlandes