Frage 36 von 100

Zu den besonderen Jagdlichen Einrichtungen gem. SJG zählen nicht

Antworten:

Falsch

Jagdschirme

Falsch

Ansitzeinrichtungen

Richtig

Schlafbäume

Falsch

Salzlecken

Falsch

Fütterungseinrichtungen und Wildäcker