Frage 36 von 100
Zu den besonderen Jagdlichen Einrichtungen gem. SJG zählen nicht
Antworten:
Jagdschirme
Ansitzeinrichtungen
Schlafbäume
Salzlecken
Fütterungseinrichtungen und Wildäcker
Jagdschirme
Ansitzeinrichtungen
Schlafbäume
Salzlecken
Fütterungseinrichtungen und Wildäcker