Frage 58 von 100

Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Antworten:

Falsch

Wenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht

Richtig

bei erheblicher Abmagerung

Falsch

in jedem Falle

Falsch

wenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist

Falsch

wenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann