Frage 12 von 100

Schalenwildfütterungen dürfen im Saarland beschickt werden

Antworten:

Falsch

jederzeit

Falsch

nur wenn der Boden ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt ist

Richtig

in Notzeiten, jedoch nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde

Falsch

nur bei gefrorenem Boden

Falsch

nie