Frage 12 von 100
Schalenwildfütterungen dürfen im Saarland beschickt werden
Antworten:
jederzeit
nur wenn der Boden ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt ist
in Notzeiten, jedoch nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde
nur bei gefrorenem Boden
nie