Frage 15 von 100

Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) müssen Hochsitze geprüft werden

Antworten:

Falsch

nur, wenn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dies anordnet

Falsch

mindestens alle 5 Jahre

Falsch

nur, wenn der Revierinhaber dies anordnet

Falsch

nur einmal im Jahr

Richtig

vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich