Frage 51 von 100

Ein erlegtes, von Rachenbremsen befallenes Stück Rehwild

Antworten:

Richtig

ist i.d.R. genusstauglich

Falsch

wird als Fallwild in der Abschussliste eingetragen

Falsch

darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden

Falsch

muss stets der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden

Falsch

ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet