Frage 142 von 200

Welche zwingende Vorschrift enthalten die VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) über das Schießen mit Flintenlaufgeschoss (FLG) in das Treiben hinein?

Antworten:

Falsch

Es gibt keine diesbezügliche Vorschrift

Falsch

eine diesbezügliche Vorschrift existiert nur für den Schuss mit Büchsengeschossen

Falsch

das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten

Richtig

das Schießen mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt;

Falsch

der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt.