Frage 124 von 200

Welche Aussage bezüglich jagdlicher Verwendung von Kurzwaffen ist falsch?

Antworten:

Richtig

Für den Fangschuss auf Schalenwild muss das Geschoss eine Mündungsenergie von mindestens 300 Joule haben

Falsch

für die Bau- und Fallenjagd ist keine Mindestenergie des Geschosses vorgeschrieben

Falsch

das Bejagen von Wild (beispielsweise Hase oder Fuchs) mittels Faustfeuerwaffe ist verboten

Falsch

Pistolenpatronen mit Vollmantel sind für den Fangschuss auf Schalenwild erlaubt, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mehr als 200 Joule beträgt;

Falsch

nach § 19 Bundesjagdgesetz ist es grundsätzlich verboten, „auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen“.