Frage 193 von 200

Waffen und Schießwesen Welches der nachstehend aufgeführten "sachlichen Verboten" nach § 19 BJG ist falsch? Es ist verboten

Antworten:

Falsch

Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen

Richtig

Zielfernrohre mit Leuchtabsehen zum Erlegen von Schwarzwild in der Vollmondnacht zu verwenden

Falsch

auf Wild mit halbautomatischen... Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen

Falsch

auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Ge-schosse mindestens 200 J beträgt

Falsch

Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; ...; das Verbot umfasst nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackel-wild.