Frage 193 von 200
Waffen und Schießwesen Welches der nachstehend aufgeführten "sachlichen Verboten" nach § 19 BJG ist falsch? Es ist verboten
Antworten:
Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen
Zielfernrohre mit Leuchtabsehen zum Erlegen von Schwarzwild in der Vollmondnacht zu verwenden
auf Wild mit halbautomatischen... Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen
auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Ge-schosse mindestens 200 J beträgt
Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; ...; das Verbot umfasst nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackel-wild.