Frage 146 von 200

Waffen und Schießwesen Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:

Antworten:

Falsch

Kleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.)

Falsch

Pistolen

Falsch

Revolvern

Richtig

Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind;

Falsch

einläufigen Flinten