Frage 146 von 200
Waffen und Schießwesen Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:
Antworten:
Kleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.)
Pistolen
Revolvern
Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind;
einläufigen Flinten