Frage 115 von 200
Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist falsch?
Antworten:
Ein Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen
weder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen)
die Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J.
Fangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt
Single-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden.