Frage 115 von 200

Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist falsch?

Antworten:

Richtig

Ein Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen

Falsch

weder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen)

Falsch

die Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J.

Falsch

Fangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt

Falsch

Single-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden.