Frage 117 von 200

Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung berechtigt:

Antworten:

Falsch

jede beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben

Falsch

3 Kurzwaffen zu erwerben

Richtig

eine beliebige Anzahl von zur Jagd zugelassenen Langwaffen zu erwerben

Falsch

vollautomatische Waffen zu erwerben

Falsch

auf der Heimfahrt vom Revier seine Kurzwaffe geladen zu führen.